Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts entfällt zukünftig die Möglichkeit für Vermieter, die Kosten des Kabelanschlusses über die Nebenkosten abzurechnen.
Am 22. April 2021 hatten, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, die Abgeordneten mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungs-Gesetz) gebilligt. Artikel 14 sieht vor, die Umlage der Kabelnetzgebühren über die Nebenkostenabrechnung zu streichen. Die letzte Hürde hatte das Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats am Freitag, 7. Mai 2021 genommen.
Nach einer Übergangsphase bis 1. Juli 2024, also erst in gut drei Jahren, ist dann Schluss mit der Gebührenumlage über die Betriebskostenabrechnung. Dann können Mieterinnen und Mieter selbst entscheiden, ob Sie auf ihren Fernsehempfang ganz verzichten oder Alternativen zum Kabelfernsehen, z.B. über DVB-T2 Freenet TV, IPTV oder Web-TV nutzen möchten.
Eine repräsentativen Studie vom Marktforschungsunternehmen Kantar gab jeder dritte Betroffene an, seinen Kabelanschluss kündigen zu wollen. Aus der Studie geht auch hervor, dass die Mehrheit der befragten Internetnutzer (37 Prozent) mehr als 10 Euro pro Monat für den Kabelanschluss über die Nebenkosten bezahlt. Ein großer Teil der Befragten (31 Prozent) kann keine genauen Angaben zum tatsächlichen Betrag machen, da sie nicht wissen, wie viel sie dafür bezahlen. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) zahlt aktuell weniger als 10 Euro im Monat.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die zukünftige Wahlfreiheit. Weil die Nebenkosten als Teil der Miete aber bei bei Empfängern von Sozialleistungen bislang bezahlt wurden, fordert der Mieterbund die Bundesregierung auf, die Übergangszeit bis 2024 zu nutzen, um zu gewährleisten, dass auch Geringverdiener das Recht auf Informationsmöglichkeiten behalten.
Ein guter Tag für all diejenigen Mieter:innen, die längst von der klassischen Kabelversorgung weg sind und beispielsweise über Internet fernsehen. Für diese bedeuten die monatlichen Kabelgebühren nämlich nur unnötige Mehrkosten.
Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten
Beim Branchenverband Breitband, ANGA, stößt der Wegfall des Nebenkostenprivilegs auf Kritik. Die Umlagefähigkeit sei bisher die Grundlage für Hauseigentümer und TK-Netzbetreiber gewesen, um leistungsfähige Breitbandnetze in den Gebäuden zu bauen und aufzurüsten.