Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Was Mieter jetzt wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2024 ändert sich für Millionen Mieter in Deutschland die Art und Weise, wie sie für ihren Kabelanschluss zahlen. Das sogenannte „Nebenkostenprivileg“, das es Vermietern bisher erlaubte, die Kosten für den Kabelanschluss auf alle Mieter umzulegen, fällt weg. Ich habe mich intensiv mit diesem Thema beschäftigt und die wichtigsten Fakten und Tipps für Sie zusammengestellt.

Was bedeutet das Nebenkostenprivileg?

Bisher war es gängige Praxis, dass Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss eines Mehrfamilienhauses über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter verteilten – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzten oder nicht. Möglich machte dies das Nebenkostenprivileg im Telekommunikationsgesetz.

Rund 12 Millionen Haushalte in Deutschland waren von dieser Regelung betroffen und zahlten im Schnitt 10 Euro monatlich für den Kabelanschluss über die Nebenkosten. Viele empfanden das als ungerecht, vor allem wenn sie den Anschluss gar nicht nutzten, sondern andere Empfangswege wie Satellit oder IPTV bevorzugten.

Warum fällt das Nebenkostenprivileg weg?

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die alte Regelung nicht mehr zeitgemäß ist. Das Nebenkostenprivileg stammt noch aus den 1980er Jahren, als das Kabelnetz gerade ausgebaut wurde und die Fernsehlandschaft überschaubar war. Heute gibt es viel mehr Wahlmöglichkeiten und Anbieter.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs sollen Mieter mehr Wahlfreiheit erhalten und nicht mehr für Leistungen zahlen müssen, die sie vielleicht gar nicht in Anspruch nehmen wollen. Die Bundesregierung hat die Neuregelung Ende 2021 beschlossen, nach einer Übergangsfrist tritt sie nun zum 1.7.2024 endgültig in Kraft.

Was ändert sich für Mieter konkret?

Ab Juli können Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr einfach auf die Nebenkosten umlegen. Mieter müssen dann aktiv werden und selbst entscheiden, ob und wie sie Kabelfernsehen empfangen möchten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Abschluss eines Einzelvertrags mit einem Kabelanbieter
  • Wechsel zu einer alternativen Empfangsart wie Satellit, IPTV oder DVB-T2
  • Kompletter Verzicht auf klassisches Fernsehen und Nutzung von Streaming-Diensten

Wer weiterhin Kabelfernsehen schauen möchte, muss sich also selbst um einen neuen Vertrag kümmern. Die Vermieter sollten ihre Mieter spätestens bis zum 30. Juni über das Ende des Sammelvertrags informieren. Einige haben die Verträge auch schon zum Jahresende 2023 gekündigt.

Worauf sollten Mieter beim neuen Vertrag achten?

Beim Abschluss eines neuen Kabelvertrags gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Laufzeit und Kündigungsfristen: Anfangs maximal 24 Monate Laufzeit, danach monatlich kündbar
  • Umfang des Angebots: Zahl der HD-Sender, Pay-TV-Option, Kombi-Pakete mit Internet & Telefon
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Kosten vergleichen, Sonderaktionen und Rabatte für Neukunden nutzen
  • Verfügbarkeit: Nicht jeder Anbieter ist an jedem Standort verfügbar
  • Hardware: Benötigtes Kabelmodem ggf. beim Anbieter mieten oder kaufen

Mein Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie genau, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Achten Sie auch auf versteckte Kosten wie Aktivierungs- oder Versandgebühren. Als Faustregel gilt: Ein Kabelanschluss sollte nicht mehr als 10-15 Euro pro Monat kosten.

Kann der Vermieter die Kabelkosten auf die Miete umlegen?

Einige Vermieter versuchen, die wegfallenden Kabelgebühren durch eine Erhöhung der Grundmiete zu kompensieren. Dafür benötigen sie aber die Zustimmung der betroffenen Mieter. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Sie müssen einer Mieterhöhung für den Kabelanschluss nicht zustimmen!

Eine Ausnahme gilt nur, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Umlagemöglichkeit explizit vorgesehen ist. Das ist aber sehr selten der Fall. In der Regel haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Miete einseitig wegen des Kabelanschlusses erhöht.

Was passiert mit ungenutzten Kabelanschlüssen?

Wenn ein Mieter nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs keinen eigenen Vertrag abschließt, muss der Kabelanschluss gekappt oder mit einer speziellen Sperrdose versehen werden. Den Einbau einer solchen „Sperrdose“ müssen Mieter dulden, auch wenn sie den Kabelanschluss bisher nicht genutzt haben.

Für Mieter, die den Kabelanschluss nur für Internet und Telefon nutzen, nicht aber für TV, gibt es die Möglichkeit einer „Filterdose“. Damit bleibt der Anschluss bestehen, das TV-Signal wird aber herausgefiltert.

Fazit: Mehr Wahlfreiheit für Mieter

Auch wenn die Umstellung zunächst Aufwand bedeutet: Ich finde es richtig und wichtig, dass Mieter ab Juli 2024 selbst entscheiden können, wie sie fernsehen möchten. Das stärkt den Wettbewerb und ermöglicht passgenaue Lösungen für individuelle Bedürfnisse.

Für Kabelanbieter bedeutet die Neuregelung sicher eine Herausforderung, da sie mit Kündigungen rechnen müssen. Aber auch sie können mit attraktiven Angeboten und gutem Service punkten. Vielleicht ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs ja sogar eine Chance, Kunden mit Qualität statt Monopolstellung zu überzeugen.

In jedem Fall ist es eine Verbesserung für Millionen Mieter in Deutschland, die künftig nur noch für Leistungen zahlen, die sie auch tatsächlich nutzen. Mein Rat: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Optionen und treffen Sie eine bewusste Entscheidung. So finden Sie die Fernsehlösung, die perfekt zu Ihnen passt.

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